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   LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2004 - 9 Sa 1177/03   

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LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2004 - 9 Sa 1177/03 (https://dejure.org/2004,22002)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.03.2004 - 9 Sa 1177/03 (https://dejure.org/2004,22002)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. März 2004 - 9 Sa 1177/03 (https://dejure.org/2004,22002)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirksamkeit der Befristung von zwei Arbeitsverträgen; Durchführung einer arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle von Arbeitsverträgen; Befristung der Arbeitsverträge von Briefzustellern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Auszüge)

    Befristung, Sachgrund, mittelbare Vertretung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1123
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 43/99

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2004 - 9 Sa 1177/03
    Es folgt bereits aus der bei Versäumung der Klagefrist nach § 17 Satz 2 TzBfG in Verbindung mit § 7 KSchG eintretenden Fiktion der Wirksamkeit der Befristung (vgl. BAG, Urt. v. 26.07.2000 - 7 AZR 43/99 = AP Nr. 26 zu § 1 BeschFG 1985).

    Ein vertraglicher Verzicht, sich insbesondere auch im Rahmen der Überprüfung des letzten Vertrages auf die Unwirksamkeit des vorausgegangenen Vertrages zu berufen, liegt darin aber nicht (vgl. BAG, Urt. v. 26.07.2000 a.a.O., m.w.N.).

  • BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 208/99

    (Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung) vorgehende Entscheidungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2004 - 9 Sa 1177/03
    Hierzu kann es erforderlich sein, die zur Zeit der Befristungsabrede vorhandene Planung sowie deren tatsächliche und rechtliche Umsetzungsmöglichkeit zu schildern (vgl. BAG, Urt. v. 24.01.2001 - 7 AZR 208/99 = EzA § 620 BGB Nr. 173).
  • BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 640/97

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung - schultypen- übergreifender

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2004 - 9 Sa 1177/03
    Notwendig, aber auch ausreichend ist, dass zwischen dem zeitweiligen Ausfall eines Mitarbeiters und dem dadurch hervorgerufenen vorübergehenden Vertretungsbedarf einerseits und der befristeten Einstellung, bzw. Vertragsänderung der Vertretungskraft andererseits ein Kausalzusammenhang besteht (vgl. BAG, Urt. v. 21.03.1990 - 7 AZR 286/89 = AP Nr. 135 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urt. v. 20.01.1999 - 7 AZR 640/97 = AP Nr. 138 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 286/89

    Änderung eines befristeten Arbeitsvertrages

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2004 - 9 Sa 1177/03
    Notwendig, aber auch ausreichend ist, dass zwischen dem zeitweiligen Ausfall eines Mitarbeiters und dem dadurch hervorgerufenen vorübergehenden Vertretungsbedarf einerseits und der befristeten Einstellung, bzw. Vertragsänderung der Vertretungskraft andererseits ein Kausalzusammenhang besteht (vgl. BAG, Urt. v. 21.03.1990 - 7 AZR 286/89 = AP Nr. 135 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urt. v. 20.01.1999 - 7 AZR 640/97 = AP Nr. 138 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 205/01

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2004 - 9 Sa 1177/03
    Dies gilt nur dann nicht, wenn die Parteien in einem nachfolgend befristeten Vertrag dem Arbeitnehmer das Recht vorbehalten haben, die Wirksamkeit der vorangegangenen Befristung prüfen zu lassen (BAG, Urt. v. 05.06.2002 - 7 AZR 205/01 = EzA § 620 BGB Nr. 195).
  • ArbG Trier, 12.02.2014 - 5 Ca 913/13

    Institutioneller Rechtsmissbrauch bei Mehrfachbefristung eines Lehrers

    Dem ist die Beklagte nicht mehr substantiiert entgegengetreten, insbesondere hat sie für ihre abweichende Behauptung keinen Beweis angetreten, obwohl sie nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast für den Sachgrund trägt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 17.03.2004 - 9 Sa 1177/03; 05.09.2011 - 5 Sa 552/10; LAG Hamm 25.11.2003 LAGE § 14 TzBfG Nr. 12a; DLW/Hoß, Kap. 5 Rn. 83; APS/Backhaus, 4. Aufl. 2012, § 14 TzBfG Rn. 76; KR/Lipke, § 14 TzBfG Rn. 572 f. m.w.N.; Laux/Schlachter, § 14 Rn. 23).
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